Ordnungen
Es gelten zur Zeit folgende Ordnungen, die weiter unten ausführlich erscheinen:
A. Beitragsordnung
B. Finanzordnung
C. Ehrungsordnung
D. Geschäftsordnung
E. Jugendordnung
Es gelten zur Zeit folgende Ordnungen, die weiter unten ausführlich erscheinen:
A. Beitragsordnung
B. Finanzordnung
C. Ehrungsordnung
D. Geschäftsordnung
E. Jugendordnung
§ 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit
1. Der Turn- und Sportverein Unterriexingen 1923 e.V. gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) seiner Organe diese Geschäftsordnung.
2. Die Hauptversammlungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.
3. Alle weiteren Versammlungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, wenn die Mitglieder der Versammlung dies beschlossen haben.
§ 1. Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder bilden die Vereinsjugend des Turn- und Sportvereins Unterriexingen e.V. 1923. (TSV)
§ 2. Aufgaben und Ziele
Die Jugendarbeit im TSV findet in den Abteilungen und auf Gesamtvereinsebene statt.
Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei.
Sie hat folgende Ziele:
2.1. Sportlicher Bereich
§ 1 Grundsätze
Der TSV Unterriexingen e.V. 1923 würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahe stehende Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.
§ 2 Ehrungen
Ehrungen erfolgen durch Verleihung
a. der Ehrenurkunde in Bronze
b. der Ehrenurkunde in Silber
c. der Ehrenurkunde in Gold
d. der Ehrenmitgliedschaft
e. 50-jährige Mitgliedschaft
an Vereinsmitglieder. Die Mitgliedschaft zählt für Ehrungen ab dem 16. Geburtstag.
I. Grundsätze, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit
1. Das Geschäftsjahr (Rechnungsjahr) des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
2. Im Rahmen des Solidaritätsprinzips müssen sich der Verein und seine Abteilungen die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs ermöglichen.
3. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, d.h. die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen und ausnahmslos der Satzung dienen.
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 7.1 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen und treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
3. Die jährlichen Beiträge an den Verein betragen ab 18.02.2022: