Satzung

Ordnungen

Gespeichert von admin am Mo., 31.10.2011 - 11:06

Es gelten zur Zeit folgende Ordnungen:

- Beitragsordnung

- Finanzordnung

- Ehrungsordnung

- Geschäftsordnung

- Jugendordnung


 

Beitragsordnung

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 7.1 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen und treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

Satzung 2011

Gespeichert von admin am Mo., 08.08.2011 - 17:37

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Vereinsfarben und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein trägt den Namen Turn- und Sportverein Unterriexingen 1923 e.V., abgekürzt: TSV Unterriexingen

1.2 Sitz des Vereins ist Markgröningen - Unterriexingen.

1.3 Der Verein besitzt die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ludwigsburg (Reg.Nr.: VR 200621).

1.4 Die Vereinsfarben sind "Blau-Gelb".

1.5 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Grundsätze des Vereins