Es gelten zur Zeit folgende Ordnungen:
- Beitragsordnung
- Finanzordnung
- Ehrungsordnung
- Geschäftsordnung
- Jugendordnung
Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß § 7.1 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen und treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.