Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

Gespeichert von admin am So., 20.02.2022 - 11:58

 

Unsere Vertrauensperson Juliane Hecker hilft Kindern und Jugendlichen, die körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt erleben. Sie hat während ihres Studiums zum Grundschullehramt mehrere Fortbildungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz an der PH Ludwigsburg und beim Schwäbischen Turnerbund absolviert.

 

Grundlage ist § 2.5 der Satzung des TSV Unterriexingen e.V.:

"Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte und verurteilt jegliche körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt im Verein."

Angelehnt an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Menschenrechte gegenüber dem Staat definiert, soll vor allem für den Sport gelten:

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch schon kleine Kinder sollen in keiner Weise erniedrigt werden, weder durch Beleidigungen noch durch sexuelle Eingriffe.
  2. Alle sollen sich frei entfalten können. Die Grenzen finden sich in der Freiheit der anderen. Niemand darf körperlich verletzt werden. Dazu gehört auch schon die Vorstufe von Schubsen oder hartem Anfassen.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner sexuellen Orientierung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Alle Kinder und Jugendliche müssen gleichbehandelt werden. Mobbing wird nicht geduldet.

Diese Grundsätze gelten sowohl für das Verhältnis der Erwachsenen zu den Kindern und Jugendlichen als auch für das Verhalten der Kinder und Jugendlichen untereinander.

Erwachsene Personen müssen bei allen Verletzungen dieser Grundsätze einschreiten und mit gutem Beispiel vorangehen. Grundsätzlich soll unsere Vertrauensperson Juliane Hecker eingeschaltet werden.

Obwohl das Wohl der Kinder und Jugendlichen besonders schützenswert ist, gelten alle Grundsätze auch für erwachsene Personen. Auch sie können sich an unsere Vertrauensperson wenden, wenn sie selbst betroffen sind oder Verletzungen beobachten.